Berlin,
Für wen ist eine private Krankenversicherung empfehlenswert?
Besteht für einen Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, weil er selbstständig oder freiberuflich tätig ist, als beispielsweise Beamter, Richter oder Soldat Anspruch auf Beihilfe hat oder als Arbeitnehmer ein
Einkommen erzielt, das in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Pflichtversicherungsgrenze lag, besteht grundsätzlich die Wahl, ob die Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden soll. Eine private Krankenkasse ist insofern immer empfehlenswert, als dass der Versicherte den von ihm gewünschten Versicherungsschutz aus einem umfangreichen Leistungskatalog individuell nach seinen Bedürfnissen und Wünschen zusammenstellen kann. Dabei sind die abgesicherten Leistungen für die gesamte Versicherungslaufzeit garantiert, was bedeutet, dass der Versicherte nicht befürchten muss, dass versicherte Leistungen bei gleichbleibendem Beitrag gekürzt oder gar gestrichen werden. Hinzu kommt, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht pauschal anhand des Einkommens erhoben werden, sondern die Berechnung auf einer individuellen Risikokalkulation beruht. Dazu werden Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn sowie der gewünschte Leistungsumfang dem Kostenrisiko für die Versicherung gegenübergestellt. Welche Versicherungsart aus finanzieller Sicht empfehlenswerter ist, hängt somit in erster Linie von der persönlichen Ausgangssituation ab.
Ein jüngerer Versicherungsnehmer, der alleinstehend ist und ein hohes Einkommen erzielt, kann bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung bei erweitertem Leistungsumfang mit günstigeren Beiträgen rechnen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für einen älteren Versicherungsnehmer kann sich der Wechsel im Hinblick auf die Leistungen und die Sicherheit der Leistungen lohnen, auch wenn die Prämien etwas höheren ausfallen können. Dazu muss man jedoch wissen, dass sich die Beiträge in der privaten Krankenkasse aus zwei Bestandteilen zusammensetzen, einem Risiko- und einem Sparanteil. Der Risikoanteil deckt die aktuell verursachten Kosten, der Sparanteil wird verzinslich angelegt und zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Verursacht ein Versicherungsnehmer im Alter höhere Kosten als durch seine Beiträge abgedeckt sind, wird diese Differenz durch Entnahmen aus den Altersrückstellungen der jeweiligen Risikogruppe ausgeglichen. Die höheren Beiträge erklären sich, vereinfacht erklärt, daher damit, dass bei einem älteren Versicherungsnehmer weniger Zeit verbleibt, um die Altersrückstellungen anzusparen. Weniger empfehlenswert ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung, wenn der Versicherte schwerwiegende Vorerkrankungen aufweist oder mehrere Familienmitglieder zu versichern sind. Ein erhöhtes Risiko beispielsweise durch bestimmte Vorerkrankungen kann die private Krankenversicherung durch Risikozuschläge ausgleichen, allerdings hat sie auch die Möglichkeit, die Absicherung einzelner Leistungen auszuschließen oder einen Antrag gänzlich abzulehnen. Zudem gibt es in der privaten Krankenversicherung das Modell der Familienversicherung nicht. Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, Familienmitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen kostenfrei mitzuversichern, wird in der privaten Krankenversicherung für jeden Versicherungsnehmer ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen, für den auch separate Beiträge fällig werden. Fragen Sie doch einfach Ihre Private Krankenversicherung.
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